Air China International
Frachtgut-Check-in-Mitteilung
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Frachtgut-Check-In-Mitteilung
I. Frachtgut-Check-in
National befördertes Frachtgut
- Die Cargoabteilung von Air China oder ihr bevollmächtigter Agent für den Absender bereiten die Anweisung des Versenders und die Identitätskarte oder andere Dokumente zur Identifizierung vor. Der Versender legt zur Erfüllung der Bedingungen von Air Chinas Cargoabteilung oder die ihres bevollmächtigen Agenten die Empfehlung oder ein anderes erforderliches Dokument vor.
- Für verderbliche Ware (PER), lebende Tiere (AVI) und dringende Ware bzw. Ware mit bestimmtem Liefertermin sind Flüge im Voraus zu buchen. Der Versender hat die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt an dem für den Check-in vereinbarten Ort zu übergeben.
- Bei der Übergabe der Ware ist der Versender für den Erhalt der gültigen Dokumente verantwortlich. Die Übergabe der Ware findet unter staatlicher Kontrolle statt bzw. ist von der Polizei sowie Zoll- und Quarantänebeamten zu genehmigen.
- Der Versender ist für die Richtigkeit der in der Anweisung des Versenders angegebenen Informationen verantwortlich.
- Der Versender bereitet die Anweisung des Versenders selbst vor, wenn er Ware von unterschiedlicher Beschaffenheit und mit unterschiedlichen Bedingungen übergibt.
International befördertes Frachtgut
- Der Versender bereitet die Anweisung des Versenders und alle anderen erforderlichen Unterlagen sowie Dokumente vor.
- Der Versender ist für die Richtigkeit der in der Anweisung des Versenders angegebenen Informationen verantwortlich.
- Der Versender ist verpflichtet, sich an die im Ursprungsland des Flugs geltenden Gesetze und Richtlinien sowie an die Richtlinien von Air China und anderen beteiligten Fluggesellschaften zu halten.
- Der Versender erledigt alle für den Zoll und die Quarantäne erforderlichen Formalitäten des Ursprungslands im Voraus.
- Für verderbliche Ware (PER), lebende Tiere (AVI) und dringende Ware bzw. Ware mit bestimmtem Liefertermin sind Flüge im Voraus zu buchen. Der Versender hat die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt an dem für den Check-in vereinbarten Ort zu übergeben.
II. Allgemeine Verpackungsanweisungen
- Der Versender hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware sicher transportiert werden kann und dass das Verpackungsmaterial so robust ist, dass der Inhalt während des Transports nicht beschädigt werden kann und dieser sich auch nicht selbst auflösen oder entweichen kann.
- Jedes Paket ist mit dem Namen und der vollständigen Adresse des Versenders, des Empfängers und ihres jeweiligen Auftraggebers zu versehen. Darüber hinaus ist das Paket mit den Lager- und Transportbedingungen des Versenders und des Empfängers zu versehen.
- Jedes Paket ist mit einem Frachtgutaufkleber zu kennzeichnen.
- Alle alten Aufkleber und Etiketten sind von den Verpackungsmaterialien zu entfernen, bevor neue hinzugefügt werden.
- Die Verpackung von Sonderware, darunter beispielsweise lebende Tiere (AVI), verderbliche Ware (PER), Wertgegenstände (VAL), gefährliche Ware (DG) usw.…, sollte den Sonderbedingungen des Eigentümers entsprechen.
III. III. Größe und Gewicht des Pakets
National befördertes Frachtgut
- Das maximale Bruttogewicht der Ware und die Größe des Pakets müssen den Beschränkungen hinsichtlich Fluggerät und Kapazität am Ursprungsflughafen, an der Umladestation sowie am Zielort entsprechen.
- Die Summe der Länge, Breite und Höhe jedes Pakets darf 40 cm nicht unterschreiten.
- Wenn das Bruttogewicht jeder Frachtgutsendung weniger als 1kg beträgt, wird es als 1kg berechnet. Die Maßeinheit für Wertgegenstände (VAL) ist 0,1 kg. Die Maßeinheit für frachtpflichtiges Gewicht ist 0,5 kg.
- Jeweils 6.000 m³ Leichtgut entsprechen 1.
International befördertes Frachtgut
- Das maximale Bruttogewicht der Ware und die Größe des Pakets müssen den Beschränkungen hinsichtlich Fluggerät und Kapazität am Ursprungsflughafen, an der Umladestation sowie am Zielort entsprechen.
- Die Summe der Länge, Breite und Höhe jedes Pakets darf 40 cm nicht unterschreiten.
- Wenn das Bruttogewicht jeder Frachtgutsendung weniger als 0,5 kg beträgt, wird es als 0,5 kg berechnet. Wenn das Bruttogewicht jeder Frachtgutsendung zwischen 0,5 kg und 1 kg liegt, wird es als 1 kg berechnet. Die Maßeinheit für Wertgegenstände (VAL) ist 0,1 kg. Die Maßeinheit für frachtpflichtiges Gewicht ist 0,5 kg.
- Jeweils 6.000 m³ Leichtgut entsprechen 1.
IV. IV. Frachtgutbegleitperson (nur national befördertes Frachtgut)
- Wenn der Versender eine Person zur Begleitung der zu befördernden Ware bestimmt, hat dies in Übereinstimmung mit den Beförderungsbedingungen des Transportunternehmens zu erfolgen. Andernfalls wird die Ware nicht akzeptiert.
- Der Versender kontaktiert Air Chinas Cargoabteilung im Voraus, um einen Flug zu buchen und den Ort für den Check-in und das Wiegen der Ware in Erfahrung zu bringen. Die Ware ist am Luftfrachtterminal zur vereinbarten Zeit zu übergeben. Die Frachtgutbegleitperson kauft ein Flugticket und begibt sich anschließend selbst zum Check-in.
- Die Begleitperson ist für sämtliche Schäden an der Ware sowie für deren Verlust verantwortlich. Air China kann weder für Schäden an der Ware noch für deren Verlust haftbar gemacht werden, sofern kein Gutachten vorliegt, das die Haftung von Air China belegt.