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Allgemeine Bestimmungen für aufgegebenes GepäckHome > Meine Reise > Gepäckinformation > Allgemeine Bestimmungen für aufgegebenes Gepäck
Definition von aufgegebenem GepäckAufgegebenes Gepäck ist Gepäck, das von einem Fluggast zur Verwahrung und zum Transport an Air China übergeben wurde und an dem ein Gepäckanhänger angebracht wurde.
Freimenge für aufgegebenes GepäckDas Mindestgewicht von aufgegebenem Gepäck darf 2 kg nicht unterschreiten. Das Maximalgewicht eines aufgegebenen Gepäckstücks beträgt 45 kg. Auf allen internationalen Flügen dürfen aufgegebene Gepäckstücke normalerweise ein Gewicht von 32 kg nicht überschreiten, und Gepäckstücke mit einem Gewicht von 32 – 45 kg müssen die entsprechenden Anforderungen des Zielflughafens und der Fluggesellschaft für den Weitertransport erfüllen. Die Längenabmessungen von aufgegebenem Gepäck dürfen 203 cm nicht überschreiten und 60 cm nicht unterschreiten. Gepäck, das die Freimenge für aufgegebenes Gepäck übersteigt, kann als aufgegebenes Gepäck transportiert werden, nachdem die Gebühr für Übergepäck gezahlt wurde. Gepäckstücke, welche die Gewichts- oder Längenabmessungsgrenzen überschreiten, können nicht als aufgegebenes Gepäck, sondern nur als Fracht transportiert werden.
Verpackung aufgegebener GepäckstückeAufgegebenes Gepäck muss korrekt verpackt und gesichert werden, damit es einen gewissen Druck aushalten und unter normalen Bedingungen sicher transportiert und ausgeladen werden kann. Die Verpackung von aufgegebenem Gepäck muss außerdem folgende Anforderungen erfüllen:
Gegenstände, die nicht im aufgegebenen Gepäck zugelassen sindGegenstände, die unserer Meinung nach nicht für den Transport geeignet sind, da sie gefährlich sind oder ein Sicherheitsrisiko darstellen, aufgrund von Gewicht, Größe, Form oder Beschaffenheit ungeeignet sind oder unter Berücksichtigung unter anderem des eingesetzten Flugzeugs und Lithium-Akkus anfällig bzw. verderblich sind. Gegenstände, die nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert werden solltenBargeld, Schecks, Schmuck, Edelmetalle und Erzeugnisse daraus, Kuriositäten, Gemälde und kalligrafische Arbeiten, Computer, elektronische Geräte, Muster und andere Wertgegenstände, wichtige Dokumente, Ausweisdokumente und verschreibungspflichtige, regelmäßig einzunehmende Medikamente.
Transportrichtlinien für Lithiumbatterien im Gepäck der FluggästeIn Übereinstimmung mit den technischen Anweisungen für die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr der internationalen zivilen Luftfahrtorganisation (ICAO) (Version 2011-2012) ist es Fluggästen und Besatzungsmitgliedern gestattet, tragbare elektronische Geräte, die Lithiumbatterien oder Lithium-Ionen-Akkumulatoren enthalten wie Uhren, Taschenrechner, Fotoapparate, Mobiltelefone, Laptops, Videokameras usw. zur privaten Nutzung im Handgepäck an Bord zu bringen, vorausgesetzt, dass der Lithiumgehalt in der Lithiumbatterie ein Gewicht von 2 g nicht überschreitet bzw. dass es sich um Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit einer Wattstundenleistung von höchstens 100 Wh handelt. Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit einer Leistung von 100 – 160 Wh dürfen in Geräten im aufgegebenen Gepäck oder im Handgepäck installiert sein, wenn dies vorab von der Fluggesellschaft genehmigt wurde. Lithium-Batterien, deren Leistung 160 Wh übersteigt, dürfen nicht transportiert werden. Ersatzbatterien für tragbare elektronische Geräte müssen einzeln geschützt werden, um Kurzschlüsse zu vermeiden. (Legen Sie diese in die originale Einzelhandelsverpackung, oder isolieren Sie die Elektroden auf andere Weise, z. B. indem Sie die Elektroden mit Klebeband umhüllen oder jede Batterie in eine Plastiktüte oder ein schützendes Gehäuse legen.) Ersatzbatterien dürfen nur im Handgepäck transportiert werden. Fluggäste und Besatzungsmitglieder dürfen maximal zwei Ersatzbatterien mit einer Leistung von 100 – 160 Wh, wie von der Fluggesellschaft genehmigt, mit sich führen.
Als Gepäck anzusehende Gegenstände mit einer Längenabmessung von maximal 158 cm (62 in.) umfassen beispielsweise folgende Artikel:
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