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Beschränkungen bei der Mitführung von Flüssigkeiten im Handgepäck auf Inlandsflügen
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Beschränkungen bei der Mitführung von Flüssigkeiten im Handgepäck auf Inlandsflügen
Die chinesische Behörde für zivile Luftfahrt hat zum Schutz aller Fluggäste die Beschränkungen bei der Mitführung von Flüssigkeiten im Handgepäck auf Inlandsflügen überarbeitet.
- Flüssigkeiten dürfen nicht im Handgepäck mitgeführt werden, können sich jedoch im aufgegebenen Gepäck befinden. Flüssigkeiten müssen sich gemäß den entsprechenden Auflagen der zivilen Luftfahrt in zulässigen Behältnissen befinden.
- Es sind kleine Mengen von Flüssigkeiten im Handgepäck erlaubt. Jedes Produkt muss sich in einem separaten Behälter befinden, der nicht mehr als 100 ml fassen darf. Alle Behälter mit Flüssigkeiten müssen sich zu Untersuchungszwecken in einem Beutel befinden.
- Fluggäste auf internationalen Flügen mit Anschluss an Inlandsflüge dürfen im Duty-free-Geschäft erworbene Flüssigkeiten mitführen, wenn sie sich in einem versiegelten transparenten Plastikbeutel befinden und ein Kassenbeleg vorgelegt werden kann. Diese Flüssigkeiten bedürfen der Genehmigung durch das Sicherheitspersonal.
- Für flüssige Säuglingsnahrung und flüssige Medikamente gelten besondere Auflagen. Fluggäste, die mit einem Säugling reisen, können entweder Säuglingsnahrung in Pulverform mit an Bord bringen oder mindestens 24 Stunden vor Abflug eine Säuglingsmahlzeit anfordern. Fluggäste, die während des Flugs Medikamente einnehmen müssen, müssen flüssige Medikamente den Flugbegleitern zur Aufbewahrung überlassen. Diese Flüssigkeiten bedürfen der Genehmigung durch das Sicherheitspersonal.
- Für Fluggäste auf internationalen oder regionalen Flügen gelten weiterhin die Beschränkungen bei der Mitführung von Flüssigkeiten im Handgepäck, die durch entsprechende Auflagen in der Mitteilung der chinesischen Behörde für zivile Luftfahrt über Beschränkungen bei der Mitführung von Flüssigkeiten im Handgepäck vom 17. März 2007 festgelegt sind.
- Fluggäste, die die genannten Auflagen nicht befolgen, handeln auf eigene Gefahr.