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Beförderungsrichtlinie für Lithiumbatterien im Gepäck von PassagierenHome > Meine Reise > Gepäckinformation > Beförderungsrichtlinie für Lithiumbatterien im Gepäck von Passagieren Sehr geehrte Fluggäste, in Übereinstimmung mit den technischen Anweisungen für die Beförderung gefährlicher Güter im Luftverkehr der internationalen zivilen Luftfahrtorganisation (ICAO) (Version 2011-2012) ist es Passagieren und Besatzungsmitgliedern gestattet, tragbare elektronische Geräte, die Lithiumbatterien oder Lithium-Ionen-Akkumulatoren enthalten, wie Uhren, Taschenrechner, Fotoapparate, Mobiltelefone, Laptops, Videokameras usw., zur privaten Nutzung im Handgepäck an Bord zu bringen, vorausgesetzt, dass der Lithiumgehalt in der Lithiumbatterie das Gewicht von 2g nicht überschreitet bzw. dass es sich um Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit einer Wattstundenleistung von höchstens 100Wh handelt. Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit einer Wattstundenleistung zwischen 100Wh und 160Wh dürfen sich nur in Geräten befinden, die im aufgegebenen, überprüften Gepäck befördert werden. Möchten Passagiere diese Geräte im Handgepäck transportieren, ist eine vorherige Genehmigung der Fluggesellschaft einzuholen. Lithium-Ionen-Akkumulatoren mit einer Wattstundenleistung über 160Wh dürfen weder im Handgepäck noch im aufgegebenen, überprüften Gepäck befördert werden. Ersatzbatterien für tragbare elektronische Geräte müssen einzeln verpackt sein, um Kurzschlüsse zu verhindern, und dürfen ausschließlich im Handgepäck befördert werden. Die Batterien müssen entweder in ihrer Originalverpackung befördert werden, oder so verpackt sein, dass die Elektroden auf andere Art und Weise isoliert sind z. B. mit Klebeband abgeklebt oder in separaten Plastiktüten oder Schutzboxen aufbewahrt. Passagieren und Besatzungsmitgliedern ist es nicht gestattet, mehr als zwei durch die Fluggesellschaft genehmigte Ersatzbatterien mit einer Wattstundenleistung zwischen 100Wh und 160Wh zu befördern. Wenn Passagiere oder Besatzungsmitglieder Rollstühle oder andere ähnliche Mobilitätshilfen, die mit Lithium-Ionen-Akkumulatoren betrieben werden, oder tragbare elektronische Medizingeräte mit Lithiummetall oder Lithium-Ionen-Zellen bzw. Akkumulatoren zur medizinischen Verwendung an Bord bringen möchten, müssen diese mit allen Transport- und Verpackungsvorschriften aus den technischen Anweisungen übereinstimmen und von der Fluggesellschaft genehmigt worden sein.
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