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Zoll und Visum
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Zoll und Visum
1. Zollbestimmungen (für ausreisende Passagiere)
- Passagiere, die Gegenstände für den persönlichen Gebrauch wie Kameras, Camcorder und Laptops mitführen, deren Wert 5.000 RMB pro Gegenstand übersteigt und die bei der Rückreise wieder eingeführt werden sollen, müssen ein Anmeldeformular in zweifacher Ausfertigung ausfüllen. Ein Durchschlag dieses Formulars wird dem Passagier mit einer Bestätigung des Zolls für weitere Formalitäten bei der Ausreise wieder ausgehändigt.
- Passagiere, die über 20.000 RMB in bar oder ausländische Währungen im Gegenwert von über 5.000 US $ mitführen, werden vom Zoll gemäß der geltenden Bestimmungen behandelt.
- Passagiere, die Edelmetalle wie Gold und Silber etc. mitführen, werden vom Zoll gemäß der geltenden Bestimmungen behandelt.
- Passagiere, die Antiquitäten, gefährdete Tierarten, Pflanzen und/oder Produkte mitführen, die aus solchen oder anderen biologischen Spezies angefertigt wurden, werden vom Zoll gemäß der geltenden Bestimmungen behandelt.
- Passagiere, die Radiosender und/oder -empfänger oder Geräte für eine sichere Kommunikation mitführen, werden vom Zoll gemäß der geltenden Bestimmungen behandelt.
- Passagiere, die andere Objekte mitführen, deren Ausfuhr aus dem Land gemäß den Gesetzen der Volksrepublik China mit Einschränkungen oder Verboten belegt ist, werden vom Zoll gemäß der geltenden Bestimmungen behandelt.
- Passagiere, die Waren, Muster oder Werbeartikel mitführen, werden vom Zoll gemäß der geltenden Bestimmungen behandelt.
2. Zollbestimmungen (für einreisende Passagiere)
- Passagiere mit Wohnsitz im Land können Gegenstände für den persönlichen Gebrauch im Wert von insgesamt 5.000 RMB zollfrei einführen (einschließlich 5.000 RMB, so an verschiedenen Stellen). Der Zoll erhebt Abgaben für den Teil der mitgeführten Artikel, dessen Wert die Grenzen für die zollfreie Einfuhr überschreitet.
- Passagiere ohne Wohnsitz im Land können Waren im Gesamtwert von 2.000 RMB zum Verbleib in China zollfrei einführen. Weitere Artikel, die die Grenze für die zollfreie Einfuhr übersteigen, werden nach Bezahlung der Zölle freigegeben.
- Passagiere dürfen zollfrei 1.500 ml alkoholische Getränke (mit einem Alkoholgehalt von 12 % oder mehr) und 400 Zigaretten oder 100 Zigarren oder 500 Gramm Rauchtabak einführen. Weitere Artikel für den persönlichen Gebrauch, die die Grenze für die Einfuhr zollfreier Waren übersteigen, werden nach Bezahlung der Zölle freigegeben.
- Passagiere, die über 20.000 RMB in bar oder ausländische Währungen im Gegenwert von über 5.000 US $ mitführen, werden vom Zoll gemäß der geltenden Bestimmungen behandelt. Passagiere, die ausländische Währungen im Gegenwert von mehr als 5.000 US $ mitführen und diese am Ende ihres Aufenthaltes wieder ausführen möchten, müssen das Zollanmeldeformular (Customs Declaration Forms) in zweifacher Ausfertigung ausfüllen. Ein Durchschlag dieses Formulars wird dem Passagier mit einer Bestätigung des Zolls für weitere Formalitäten bei der Ausreise wieder ausgehändigt.
- Passagiere, die Tiere, Pflanzen und/oder Produkte, die aus diesen angefertigt wurden, sowie Mikroorganismen, biologische Produkte, menschliches Gewebe, Blut und Blutprodukte mitführen, werden vom Zoll gemäß der geltenden Bestimmungen behandelt.
- Passagiere, die Radiosender und/oder -empfänger oder Geräte für eine sichere Kommunikation mitführen, werden vom Zoll gemäß der geltenden Bestimmungen behandelt.
- Passagiere, die Objekte mitführen, deren Einfuhr in das Land gemäß den Gesetzen der Volksrepublik China mit Einschränkungen oder Verboten belegt wurde, werden vom Zoll gemäß der geltenden Bestimmungen behandelt.
- Passagiere, die Waren, Muster oder Werbeartikel mitführen, werden vom Zoll gemäß der geltenden Bestimmungen behandelt.
- Passagiere, die unbegleitetes Gepäck aufgeben, das separat transportiert werden soll, werden vom Zoll gemäß der geltenden Bestimmungen behandelt.
Visa/Botschaften
Die chinesische Regierung vergibt verschiedene Visa je nach Zweck des Besuchs. Wenn Sie als Tourist nach China reisen wollen, müssen Sie bei Ihrer chinesischen Botschaft oder beim örtlichen Konsulat ein Touristenvisum beantragen (L). Wenn Sie mit einer Gruppe mit mehr als neun Personen reisen, muss der Reiseveranstalter ein Gruppenvisum beantragen (L).
Für einen Antrag für ein chinesisches Visum benötigen Sie:
- Einen gültigen Reisepass oder ein äquivalentes Dokument
- Einen ausgefüllten Antrag für das Visum
- Passfotos
- Abgabe des Antrags für ein Visum zusammen mit Dokumenten, die den Grund für einen Besuch in China erläutern
Bei der Ankunft in China müssen Sie der Beschilderung folgen und sich zu einem jeweiligen Einreiseschalter für Ausländer begeben. Die Einreisebeamten prüfen den Reisepass, das Visum und behalten Ihre Einreisekarte. Sobald die Dokumente mit einem Einreisestempel versehen sind, dürfen Sie nach China einreisen.
Wenn Sie mit einem eigenen Fahrzeug wie Fahrrad, Motorrad, Auto, Boot oder privatem Flugzeug nach China einreisen, müssen Sie ein Visum beantragen und Ihr Fahrzeug vor der Einreise nach China genehmigen lassen.
Mit Ihrem Reisepass und Visum dürfen Sie nur zu Orten in China reisen, die für Touristen freigegeben sind. Seit März 1996 sind 1.220 Städte und Bezirke für Touristen freigegeben. Gebiete in China, die nicht für Touristen freigegeben wurden, dürfen nicht betreten werden. Zuwiderhandlungen werden gesetzlich geahndet. Wenn Sie in einer nicht für Ausländer freigegebenen Gegend Geschäften nachkommen wollen, müssen Sie beim örtlichen Büro für öffentliche Sicherheit eine Reiseerlaubnis beantragen. Legen Sie mit dem ausgefüllten Antragsformular für die Reiseerlaubnis einen gültige Reisepass, das chinesische Visum und Dokumente, die die Gründe für die Reise darlegen, vor. Bei Genehmigung kann die jeweilige Gegend mit einem gültigen Reisepass und der Reiseerlaubnis bereist werden.
Bei Unterkunft im Hotel, Gästehaus, Schule oder jeder anderen chinesischen Einrichtung sind ein gültiger Reisepass und das Ausfüllen eines Anmeldeformulars für die vorübergehende Unterkunft nötig. Besuchen Sie Verwandte, eine chinesische Familie oder eine ausländische Einrichtung, müssen Sie sich innerhalb 72 Stunden nach Ankunft bei dem örtlichen Büro für öffentliche Sicherheit melden. In ländlichen Gegenden müssen Sie sich innerhalb 72 Stunden nach der Ankunft bei der örtlichen Polizeistation oder dem Einwohnermeldeamt melden. Sowohl Sie als auch Ihr Gastgeber müssen gültige Ausweise vorlegen.
Sie dürfen sich in China ausschließlich während der im Visum festgesetzten Zeitdauer bewegen. Eine Verlängerung des Visums muss beim örtlichen Büro für öffentliche Sicherheit beantragt werden. Bei Beendigung Ihrer Reise in China muss ein Ausreisedokument ausgefüllt werden, bevor das Visum abläuft, und an dem entsprechenden Schalter für Ausländer am Flughafen einem Einreisebeamten ausgehändigt werden. Sobald die Dokumente mit einem Stempel genehmigt wurden, dürfen Sie aus China ausreisen.
Wenn Sie sich in China mit einem Touristenvisum (L) aufhalten, dürfen keine anderen Tätigkeiten wie eine Anstellung, religiöse Propaganda und illegale Befragungen durchgeführt werden. Bei Zuwiderhandlung wird die gesetzliche Strafe angewandt. Die chinesische Regierung schützt die gesetzmäßigen Rechte von Ausländern in China. Diese müssen den chinesischen Gesetzen Folge leisten, chinesische Sitten und Gewohnheiten respektieren und dürfen nicht die chinesische nationale Sicherheit, das öffentliche Interesse und die soziale Ordnung gefährden.
Sollten Sie in China Ihren Reisepass verlieren, teilen Sie dies umgehend dem örtlichen Büro für öffentliche Sicherheit mit und beantragen Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat Ihres Landes ein Ausreisedokument mit einer Bescheinigung des örtlichen Büros für öffentliche Sicherheit. Erledigen Sie die Formalitäten bei einer Ein- und Ausreisebehörde. Diese Schritte sind für eine Ausreise aus China erforderlich.
Die meisten der ausländischen Botschaften sitzen in Peking. Auch in anderen chinesischen Großstädten wie Shanghai, Chongqing, Gongzhou und Hongkong befinden sich Niederlassungen.
Nützlicher Link: http://www.traveldocs.com/cn/