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Passengers with a Mobility Impairment

Passagiere mit eingeschränkter Mobilität

(I) Passagiere, die mit einem Rollstuhl reisen

Auf Flügen, die von Air China durchgeführt werden, steht für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität oder Verletzungen ein Rollstuhlservice zur Verfügung. Die Mitarbeiter von Air China helfen diesen Passagieren mit einem Rollstuhl, vom Check-in-Bereich zum Boarding zu gelangen. Zusätzlich zum zulässigen Freigepäck können diese Passagiere kostenlos einen Rollstuhl oder ein anderes Hilfsmittel als Gepäck aufgeben.


1. Rollstuhlservice am Flughafen

Wir bieten einen Rollstuhlservice für Passagiere an, die zwar selbst ein- und aussteigen können und zu ihren Sitzen in der Kabine gehen können, aber für die Wege zwischen Terminal, Rollfeld und Flugzeug einen Rollstuhl benötigen. Dazu zählen ältere Passagiere, die am Tag der geplanten Abreise mindestens 65 Jahre alt sind, behinderte Passagiere sowie verletzte oder kranke Passagiere mit eingeschränkter Mobilität oder Beinverletzungen.

Wenn Sie diesen Service buchen möchten, stellen Sie bitte vor Ablauf der unten angegebenen Frist eine Anfrage, entweder über die Air China-App, die offizielle Air China-Website, die Air China-Hotline, eine Air China-Direktvertriebsabteilung oder einen Vertriebspartner. Bitte bringen Sie die entsprechenden Unterlagen zum Flughafen zur Kontrolle beim Check-in mit:

(1) Anfragefrist

A. Für Inlandsstrecken (ausgenommen: Hongkong (China); Macau (China); Taiwan (China)) ist der Antrag bis (einschließlich) 16:00 Uhr am Vortag vor dem geplanten Abflug einzureichen.

B. Für internationale Strecken und Strecken mit Abflug oder Ankunft in Hongkong (China), Macau (China) oder Taiwan (China) sind Anfragen mindestens 48 Stunden (einschließlich) vor dem geplanten Abflug einzureichen.

(2) Unterlagen anfordern

Für Inlandsflüge müssen Passagiere innerhalb von zehn Tagen (ohne Abreisetag) vor dem geplanten Abflug einen Nachweis über Behinderung oder Verletzung/Erkrankung (Original, Kopie, gescannt oder fotografiert) vorlegen, der von einem Arzt unterzeichnet/abgestempelt wurde. Diese Dokumente müssen belegen, dass der Passagier durch die Verletzung/Krankheit an eingeschränkter Mobilität leidet.

Passagiere müssen keinen Nachweis für Behinderung oder Verletzung/Krankheit vorlegen, wenn ihre Behinderung oder eingeschränkte Mobilität deutlich sichtbar ist oder der Passagier 65 Jahre oder älter ist. Die in diesem Absatz genannten Einschränkungen gelten nicht für Reisen auf internationalen Strecken.



2. Rollstuhlservice beim Boarding

Wir bieten beim Boarding einen Rollstuhlservice für Passagiere an, die aufgrund ihrer eingeschränkten Mobilität zwar ohne Unterstützung zu ihrem Sitzplatz im Flugzeug gelangen, aber nicht in das Flugzeug ein- bzw. aus dem Flugzeug aussteigen können. Passagiere, die diesen Service benötigen, können über die App von Air China, den Direktvertrieb von Air China, autorisierte Verkaufsstellen oder die Air China-Hotline mindestens 48 Stunden (einschließlich) vor dem Abflug eine entsprechende Anfrage stellen.

Passagieren mit körperlichen Behinderungen der Stufe 1 oder 2 bieten wir einen Rollstuhlservice an Bord des Flugzeugs an. Eine körperliche Behinderung der Stufe 1 oder 2 bedeutet, dass jemand ohne Unterstützung nicht/kaum in der Lage ist, alltägliche Aktivitäten durchzuführen.



3. Rollstuhlservice an Bord des Flugzeugs

Auf Flügen von/nach Chengdu, Hangzhou, Tianjin, Chongqing, Shanghai, Wuhan, Guangzhou, Dalian, Hohhot und Peking, die von Air China durchgeführt werden, bieten wir Passagieren, die sich nicht selbst mobilisieren können, an Bord des Flugzeugs einen Rollstuhlservice an. Dieser Service kann Passagieren helfen, zu ihrem Sitz, zur Toilette usw. zu gelangen bzw. diese/n wieder zu verlassen.

Aufgrund der Flugsicherheitsanforderungen der CAAC kann pro Flug nur eine bestimmte Anzahl von alleinreisenden Passagieren mitreisen, die auf den Rollstuhlservice an Bord des Flugzeugs angewiesen sind. Wie viele solche Passagiere pro Flug mitreisen können, hängt vom Flugzeugtyp ab. Passagiere, die auf den Rollstuhlservice an Bord des Flugzeugs angewiesen sind, können innerhalb der folgenden Fristen über die chinesische Website von Air China oder über eine beliebige Verkaufsstelle mit Direktvertrieb von Air China bzw. entsprechender Autorisierung eine diesbezügliche Anfrage stellen.

A. Passagiere auf Flugstrecken von/nach Afrika, Mittelamerika und Südamerika (einschließlich Havanna) sollten ihre Anfrage spätestens 72 Stunden (einschließlich) vor dem geplanten Abflug einreichen.

B. Passagiere auf allen anderen Flugstrecken sollten ihre Anfrage spätestens 48 Stunden (einschließlich) vor dem geplanten Abflug einreichen.

Bei der Buchung müssen behinderte Passagiere, die den Rollstuhlservice an Bord des Flugzeugs in Anspruch nehmen möchten, eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die innerhalb von zehn Tagen (das Abflugdatum nicht eingerechnet) vor dem ersten Abflugdatum ausgestellt wurde. Beim Check-in müssen Passagiere eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die innerhalb von 72 Stunden vor dem geplanten Abflug (auf Flugstrecken von/nach Tibet 24 Stunden vor dem geplanten Abflug) ausgestellt wurde. Die ärztliche Bescheinigung muss der Wahrheit entsprechen, gültig sein, von einem Arzt oder einer medizinischen Einrichtung mit mindestens bezirksweiter Zuständigkeit ausgestellt worden sein und muss nicht auf „reisetauglich“ lauten.

Passagiere, die sich einer Operation unterzogen haben, müssen einen Nachweis für den chirurgischen Eingriff vorlegen. Aus Gesundheits- und Sicherheitsgründen können Passagiere, die sich einer Operation unterzogen haben, nur mitreisen, wenn ihre Operation mindestens zehn Tage vor dem geplanten Abflug durchgeführt wurde (das Datum der Operation nicht mitgerechnet).



4. Servicebeschränkungen

Um Sicherheit und Komfort für Sie und jegliche Begleitpersonen zu gewährleisten, ist der Rollstuhl nur für Sie reserviert. Bitte transportieren Sie keine Kleinkinder/Kinder oder Gepäck, das die Gepäckbeschränkungen Ihrer Tarifklasse überschreitet, wenn Sie den Rollstuhl benutzen. Beim Transport eines Passagiers im Rollstuhl beaufsichtigt die Begleitperson keine Kinder oder Gepäck. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Gepäck, das die Beschränkungen für nicht aufgegebenes Gepäck in Ihrer Tarifklasse überschreitet, muss aufgegeben werden.

Weitere Informationen zu Einschränkungen für aufgegebenes und nicht aufgegebenes Gepäck finden Sie im Bereich Gepäckservice.

★ Besonderer Hinweis: Beförderung verletzter oder kranker Passagiere

(i) Aus Gründen der eigenen Gesundheit und Sicherheit und für die Gesundheit und Sicherheit anderer Passagiere und Besatzungsmitglieder, sollten verletzte oder kranke Passagiere vor der Reiseplanung einen Arzt konsultieren. Die folgenden verletzten oder kranken Passagiere müssen eine wahrheitsgetreue und gültige ärztliche Bescheinigung vorlegen, aus der eindeutig hervorgeht, dass sie „flugtauglich“ sind, die innerhalb von 10 Tagen vor der Abreise ausgestellt und von einem Arzt unterzeichnet oder abgestempelt wurde:

A. Passagiere in Liegendbeförderung.

B. Passagiere, die während des Fluges einen tragbaren Sauerstoffkonzentrator benötigen.

C. Passagiere, die während des Fluges medizinische Hilfe benötigen oder medizinische Ausrüstung verwenden müssen, um flugtauglich zu bleiben.

D. Passagiere, die bekanntermaßen oder vermutlich an anderen schwerwiegenden Infektionskrankheiten als den größeren Infektionskrankheiten leiden, welche die Gesundheit und Sicherheit anderer Passagiere oder Besatzungsmitglieder gefährden können.

E. Passagiere, die sich in den letzten 10 Tagen einer Operation unterzogen haben (ohne den Tag der Operation). (Diese Anforderung gilt nicht für Routen in die und aus den USA.)

Selbst wenn Sie ein Zertifikat vorlegen, behalten wir uns das Recht vor, am Check-in zu entscheiden, ob Sie reisen dürfen, basierend auf Ihrem körperlichen Zustand und dem tatsächlichen Flugbetrieb.

(ii) Wenn Passagiere aus irgendeinem Grund nicht auf einem gewöhnlichen Flugzeugsitz sitzen können (weil sie z. B. aufgrund von Arthritis die Knie-/Hüftgelenke nicht beugen können) oder wenn sie beim Start und bei der Landung nicht aufrecht sitzen können und sich keine zufriedenstellende Alternative finden lässt, müssen sie eine Liegendbeförderung beantragen. Sobald wir der Anfrage zustimmen und die entsprechenden Vorkehrungen treffen, können sie reisen.



(II) Liegendbeförderung

1. Transportbedingungen

Passagieren, die nicht während des gesamten Flugs vom Start bis zur Landung aufrecht sitzen können, bieten wir eine Liegendbeförderung an. Passagiere, die auf die Liegendbeförderung an Bord des Flugzeugs angewiesen sind, können innerhalb der folgenden Fristen über eine beliebige Verkaufsstelle mit Direktvertrieb von Air China bzw. entsprechender Autorisierung eine diesbezügliche Anfrage stellen. Diese Passagiere können die Reise nur antreten, wenn Air China die erforderlichen Vorkehrungen getroffen hat.

A. Passagiere auf Flugstrecken aus den bzw. in die USA oder von/nach Kanada sollten mindestens 48 Stunden (einschließlich) vor dem geplanten Abflug eine entsprechende Anfrage einreichen.

B. Passagiere auf anderen Flugstrecken (nicht aus den bzw. in die USA oder von/nach Kanada) sollten mindestens drei Tage (das Abflugdatum nicht mitgerechnet) vor dem geplanten Abflug eine entsprechende Anfrage einreichen.

Aus Sicherheitsgründen müssen Passagiere mit Liegendbeförderung während des Flugs von mindestens einem erwachsenen Passagier oder einer medizinischen Fachkraft (über 18 Jahre) begleitet werden. Bitte checken Sie spätestens 180 Minuten vor der geplanten Abflugzeit am Check-in-Schalter des Flughafens ein.



2. Ärztliche Bescheinigungen

Bei der Buchung müssen diese Passagiere eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die innerhalb von zehn Tagen vor dem ersten geplanten Abflugdatum (das Abflugdatum nicht mitgerechnet) ausgestellt wurde. Die ärztliche Bescheinigung muss der Wahrheit entsprechen, gültig sein, von einem Arzt oder einer medizinischen Einrichtung mit mindestens bezirksweiter Zuständigkeit ausgestellt worden sein und muss nicht auf „reisetauglich“ lauten.

Beim Check-in müssen diese Passagiere eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die innerhalb von 24 Stunden vor dem geplanten Abflug ausgestellt wurde und es ihnen gestattet, eine Flugreise anzutreten.



3. Geltende Tarife

Auf Flügen, die von Air China durchgeführt werden, ist in der Economy Class eine Liege vorhanden. Passagiere, die auf eine Liegendbeförderung angewiesen sind, müssen für jeden Sitzplatz, der zur Anbringung der Liege benötigt wird, den entsprechenden Tarif bezahlen. Genauere Informationen zu den anfallenden Preisen und Steuern erfragen Sie bitte bei einem Mitarbeiter von Air China.



4. Freigepäck

Auf Flugstrecken, bei denen das Freigepäck nach dem Gewichtskonzept bemessen wird, haben Passagiere mit Liegendbeförderung Anspruch auf maximal 60 kg Freigepäck. Bei einer Bemessung nach dem Gewichtskonzept dürfen die Abmessungen bei keinem Gepäckstück eine Länge von 100 cm, eine Breite von 60 cm oder eine Höhe von 40 cm überschreiten. Auf Strecken, bei denen das Freigepäck nach dem Stückkonzept bemessen wird, dürfen Passagiere mit Liegendbeförderung drei Gepäckstücke als Freigepäck mitführen. Bei einer Bemessung nach dem Stückkonzept darf kein Gepäckstück ein Gewicht von 23 kg überschreiten, und bei keinem Gepäckstück dürfen die Abmessungen insgesamt 158 cm überschreiten.



(III) Aufgegebene elektrische Rollstühle

1. Transportbedingungen

Passagiere, deren Mobilität durch eine Behinderung oder aus gesundheitlichen oder altersbedingten Gründen eingeschränkt ist und die deshalb einen elektrischen Rollstuhl benötigen, und Passagiere, die wegen eines gebrochenen Beins o. ä. kurzfristig einen elektrischen Rollstuhl benötigen, können ihren elektrischen Rollstuhl als Gepäck aufgeben.


Elektrische Rollstühle dürfen nicht in die Flugkabine mitgenommen werden, sondern müssen am Check-in-Schalter als Gepäck aufgegeben werden. Passagiere, die mit einem elektrischen Rollstuhl reisen, müssen zwei Stunden (einschließlich), bevor der reguläre Check-in für ihren geplanten Flug beginnt, am Check-in-Schalter des Flughafens einchecken. Elektrische Rollstühle sind nicht im Freigepäck eines Passagiers inbegriffen. Es kann nur ein elektrischer Rollstuhl pro Passagier als Gepäck aufgegeben werden.



2. Kapazitätsgrenzen für Lithiumbatterien in elektrischen Rollstühlen

Passagiere, deren elektrische Rollstühle mit einer Lithiumbatterie ausgestattet sind, müssen sicherstellen, dass die Nennleistung der Batterie 300 Wh nicht überschreitet. Wenn für den Betrieb des Rollstuhls zwei Batterien erforderlich sind, darf keine der Batterien eine Nennleistung von mehr als 160 Wh haben. Passagiere dürfen eine zusätzliche Batterie mit einer Nennleistung von bis zu 300 Wh oder zwei zusätzliche Batterien mit einer Nennleistung von bis zu 160 Wh mitführen. Die Lithiumbatterien müssen vom Passagier als Handgepäck mitgeführt werden. Batterien, die diese Grenzwerte überschreiten, sind nicht zulässig.



(IV) Reisen mit anderen Hilfsmitteln

Hilfsmittel sind Geräte, die behinderte/verletzte Personen zur Unterstützung im täglichen Leben und bei der Arbeit verwenden. Zu diesen Hilfsmitteln zählen unter anderem Handrollstühle, Gehhilfen, Krücken usw., auf die Passagiere auf der Reise angewiesen sind, weil ihre Mobilität wegen einer Behinderung oder eines gesundheitlichen Problems eingeschränkt ist.

Wenn solche Hilfsmittel als Gepäck aufgegeben werden, sollten sie zuvor möglichst zerlegt und verpackt werden, um ihren Verlust oder eine Beschädigung zu vermeiden.


1. Die folgenden kleineren Hilfsmittel können kostenlos mit in die Flugkabine genommen oder als Gepäck aufgegeben werden (vorbehaltlich der Beschränkung auf einen Gegenstand pro Passagier):

Zusammenklappbare Handrollstühle, Krücken, Prothesen, Cochlea-Implantate, Hörhilfen, Blindenstöcke, Verdunkelungsbrillen, visuelle Hilfsmittel usw. Die Abmessungen dieser Gegenstände dürfen 33 × 91 × 106 cm nicht überschreiten.

Alle Hilfsmittel, die in die Flugkabine mitgenommen werden, müssen in das Gepäckfach oder unter den Vordersitz passen. Gepäckstücke, die nicht in einem Gepäckfach oder unter dem Vordersitz verstaut werden können, Übergewicht bzw. Übergröße haben oder die Sicherheit gefährden könnten, müssen als Gepäck aufgegeben werden.



2. Passagiere können zusätzlich zu den oben aufgeführten kleineren Hilfsmitteln auch eines der folgenden Hilfsmittel kostenlos als Gepäck aufgeben:

(1) Ein weiteres der oben aufgeführten kleineren Geräte

(2) Einen Handrollstuhl

(3) Einen elektrischen Rollstuhl oder ein Hilfsmittel, das der persönlichen Mobilität dient

(4) Eine Roboterprothese und die dazugehörigen speziellen Gaskartuschen



(V) Service für ältere Passagiere

Wir bieten an ausgewählten Flughäfen in China einen Abflughilfsservice für ältere Passagiere an. Diese Services sind Passagieren vorbehalten, die auf von Air China durchgeführten Flügen reisen und mit dem Flughafen oder den Boarding-Verfahren nicht vertraut sind.

1. Geltungsbereich:

Ältere Passagiere, die am Abreisetag mindestens 65 Jahren alt sind, die mit Flughafen- oder Boarding-Verfahren nicht vertraut sind.

2. Gültige Flüge

Gültige Flüge: Flüge ab Beijing Capital International Airport (PEK), Chengdu Tianfu International Airport, Flughafen Chengdu-Shuangliu, Hangzhou Xiaoshan International Airport, Flughafen Chongqing-Jiangbei, Tianjin Binhai International Airport, Internationaler Flughafen Wuhan-Tianhe, Wenzhou Longwan International Airport, Internationaler Flughafen Hohhot-Baita und internationaler Flughafen Shenzhen Bao'an UND Ankunft in Beijing Capital International Airport (PEK), Chengdu Tianfu International Airport, Flughafen Chengdu-Shuangliu, Flughafen Shanghai-Hongqiao, Shanghai Pudong International Airport, Hangzhou Xiaoshan International Airport, Flughafen Chongqing-Jiangbei, Tianjin Binhai International Airport, Internatonaler Flughafen Wuhan-Tianhe, Internationaler Flughafen Wenzhou Longwan, Internationaler Flughafen Hohhot Baita, Flughafen Ürümqi-Diwopu, Flughafen Guangzhou-Baiyun, Internationaler Flughafen Guiyang Longdongbao, Flughafen Lhasa Gonggar und internationaler Flughafen Dalian Zhoushuizi.

Servicestandort: Service an Abflughäfen verfügbar.

3. Serviceumfang

Wir bieten den Hilfsservice für ältere Passagiere am Abflughafen. Der Service umfasst die Begleitung des älteren Passagiers vom Check-in-Schalter zum Flugsteig. Ausgewählte Flughäfen haben spezielle Sicherheitskontrollen für ältere Passagiere eingerichtet. Sofern die örtlichen Flughafenvorschriften dies zulassen, bieten wir auch Begleitung für ältere Passagiere beim Durchlaufen der Sicherheitskontrollen.

4. Servicebuchung

Wenn Sie diesen Service benötigen, stellen Sie bitte vor Ablauf der unten angegebenen Frist eine Anfrage über die Air China-Hotline oder ein Air China-Ticketbüro: Für Inlandsstrecken (ausgenommen: Hongkong (China); Macau (China); Taiwan (China)) ist der Antrag bis (einschließlich) 16:00 Uhr am Vortag vor dem geplanten Abflug einzureichen.

5. Servicefrist

Aufgrund unterschiedlicher Gegebenheiten und Richtlinien für ältere Passagiere an den jeweiligen Flughäfen steht Ihnen unser Begleitservice 2 Stunden vor Abflug bis 30 Minuten vor Schließung des Check-in-Schalters zur Verfügung.

Die Schließzeiten der Check-in-Schalter finden Sie unter „Schließzeiten der Check-in-Schalter an chinesischen Flughäfen für Flüge von Air China“.

★ Besonderer Hinweis:

Mitarbeiter von Air China können Ihr Handgepäck nicht befördern oder beaufsichtigen. Um eine sichere und reibungslose Reise zu gewährleisten, machen Sie sich bitte mit den Einschränkungen und Anforderungen für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck vertraut. Bestimmte Gegenstände sind für Ihr aufgegebenes Gepäck zulässig, jedoch nicht für Ihr Handgepäck, einschließlich Obstmesser und alkoholische Getränke. Bitte achten Sie darauf, dass sich diese Gegenstände in Ihrem aufgegebenen Gepäck befinden. Jedes Gepäck, das die Beschränkungen für nicht aufgegebenes Gepäck in Ihrer Tarifklasse überschreitet, muss aufgegeben werden.

Weitere Informationen zu Einschränkungen für aufgegebenes und nicht aufgegebenes Gepäck finden Sie im Bereich Gepäckservice.



(VI) Kontingente für Passagiere mit Behinderungen nach Flugzeugtyp

Flugzeugtyp Passagiere mit Rollstuhl an Bord Passagiere mit einem Blinden-/Signalhund in der Flugkabine Passagiere mit einem Hund zur emotionalen Unterstützung in der Flugkabine Unbegleitete blinde Passagiere Unbegleitete Passagiere mit geistigen Beeinträchtigungen oder psychischen Störungen
ARJ21 2
Nur einer dieser Passagiere darf mit einem Hund zur emotionalen Unterstützung in der Flugkabine reisen, und es ist nur ein Hund zulässig.
B737-700/800/8 4
Nur einer dieser Passagiere darf mit einem Hund zur emotionalen Unterstützung in der Flugkabine reisen, und es ist nur ein Hund zulässig.
A319/A320
A321
B747 6
Nur einer dieser Passagiere darf mit einem Hund zur emotionalen Unterstützung in der Flugkabine reisen, und es ist nur ein Hund zulässig.
B777-200
B777-300ER
B787
A330/A350