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Behinderte Passagiere, die Hilfe benötigen

Behinderte Passagiere, die Hilfe benötigen

Passagiere die einen Kabinen Rollstuhl benötigen (WCHC) Passagiere, die mit Assistenzhunden reisen Passagiere mit Sehbehinderung, die alleine reisen.
Passagiere mit geistiger Behinderung oder psychischen Störungen Obergrenze für Personen mit Behinderung für verschiedene Flugzeugtypen  


Passagiere die einen Kabinen Rollstuhl benötigen (WCHC)

Wir bieten Passagiere die sich nicht selbstständig bewegen können Rollstühle die in den Gängen der Flugkabine benutzt werden können (Wheelchair Cabin, WCHC) auf Flügen die in Chengdu, Hangzhou, Tianjin, Chongqing, Shanghai, Wuhan, Guangzhou, Dalian, Hohhot und Beijing an- oder abfliegen.

Reservierungen für den Kabinen Rollstuhl Service (WCHC) muss bei einem unserer Buchungsbüros vor der angegebenen Annahmeschlusszeit in der Stadt des Abfluges vorgenommen werden. Die Anforderung für einen Kabinen Rollstuhl (WCHC) auf unseren Routen in die Vereinigten Staaten und Kanada können vor der angegebenen Annahmeschlusszeit an unseren Buchungsbüros vorgenommen werden.

(1) Routen nach Afrika, Zentralamerika und Südamerika (auch Hawaii)

       Anfragen müssen mindestens 72 Stunden vor Abflug gestellt werden.

(2) Andere Routen

       Anfragen müssen mindestens 48 Stunden vor Abflug gestellt werden.


Passagiere mit Behinderungen, die einen Rollstuhl für die Kabine beantragen, müssen bei der Ticketbuchung einen Behindertenausweis vorlegen.
Bei Passagieren, die sich vor kurzem einer Operation unterzogen haben und einen Rollstuhl für die Kabine beantragen,
(1) sollten mindestens zehn Tage zwischen der Operation und dem Reisedatum liegen (den Tag der Operation nicht einberechnet). Diese Passagiere müssen bei Buchung der Tickets eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die von einem Bezirkskrankenhaus oder einer Klinik der Stufe 2A oder höher ausgestellt wurde. Die ärztliche Bescheinigung darf nicht länger als zehn Tage vor dem Datum des ersten Flugs ausgestellt worden sein (das Abreisedatum nicht einberechnet). Ärztliche Bescheinigungen müssen unmissverständlich das Wort „flugtauglich“ enthalten.
(2) Passagiere, die nicht operiert wurden, müssen bei der Ticketbuchung eine ärztliche Bescheinigung vorlegen, die von einem Bezirkskrankenhaus oder einer Klinik der Stufe 2A oder höher ausgestellt wurde. Die ärztliche Bescheinigung darf nicht länger als zehn Tage vor dem Datum des ersten Flugs ausgestellt worden sein (das Abreisedatum nicht einberechnet). Ärztliche Bescheinigungen müssen unmissverständlich das Wort „flugtauglich“ enthalten.

 

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Passagiere, die mit Assistenzhunden reisen

Assistenzhunde sind Hunde, die speziell ausgebildet wurden um Personen mit körperlichen und geistigen Behinderung im Alltag und Beruf zu unterstützen, beispielsweise Blindenführhunde, Signalhunde und andere Hunde die eine unterstützende Rolle erfüllen.

Was Sie wissen müssen

Eine Person mit Behinderung, die das 16 Lebensjahr vollendet hat, darf alleine mit einem Assistenzhund reisen.

Anfragen für eine Reise mit einem Assistenzhund müssen mindestens 48 Stunden vor Abflug an einem unserer Buchungsbüros in der Stadt des Abfluges gestellt werden.

Anfragen für eine Reise mit einem Assistenzhund muss eine Kennung des Tieres und eine Veterinärbescheinigung beim Zeitpunkt des Ticketerwerbs beiliegen und beim Check-In ebenfalls vorgelegt werden. Der Passagier muss sich mindestens 120 Minuten vor Abflugtermin am Flughafen für das Check-In befinden.

Der Assistenzhund muss eine Leine und Dienstweste tragen.

Anwendbarer Tarif

Passagiere, die mit Assistenzhund reisen, können als reguläre Passagiere sämtliche Sonderpreise nutzen und muss keine zusätzlichen Zusatzgebühren für den Assistenzhund bezahlen.

Mit Zustimmung des Passagiers können wir den Assistenzhund, entsprechend der Regelungen für Kleintiere, im Behälter des Tieres befördern und füttern. Der Assistenzhund und sein Reisebehälter sowie dessen Futter fallen nicht unter die Freigepäckgrenze.

Service an Bord

Wir werden unser Möglichstes tun und einen Fenstersitzplatz mit größerer Beinfreiheit für den Passagier und dessen Assistenzhundes zur Verfügung zu stellen, können aber keinen Sitz in Reichweite des Notausgangs oder auf dem oberen Deck einer B747 bieten. Außerdem werden wir versuchen den Sitzplatz neben dem Passagier freizuhalten solange es die Umstände gestatten.

Falls erforderlich helfen wir dem Passagier:

beim Tragen von Gepäck und Gegenständen;

beim Aufstehen und Hinsetzen;

bei der Vorbereitung auf die Mahlzeit;

beim Gang zu und von der Toilette.

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Passagiere mit Sehbehinderung, die alleine reisen.

Wir bieten notwendige Führung und Unterstützung für Passagiere mit Sehbehinderung, die alleine reisen. Eine Reservierung für diesen Service muss in einem unserer Buchungsbüros in der Stadt des Abflugs erfolgen.

Was Sie wissen müssen

Passagiere mit Sehbehinderung unter 16 Jahren müssen zur eigenen Sicherheit in Begleitung eines Erwachsenen reisen.

Anfragen für diesen Service müssen an unseren Buchungsbüros in der Stadt des Abfluges erfolgen.

Passagiere Sehbehinderung müssen spätestens 120 Minuten vor Abflug an den Check-In Schaltern einchecken.

Service an Bord

Wir werden unser Bestes tun die Reise für Sehbehinderte Passagiere zu erleichtern. Falls erforderlich bieten wir folgende Hilfe:

die Sicherheitshinweise werden individuell erklärt;

Hilfe beim Tragen von Gepäck und Gegenständen;

Hilfe beim Aufstehen und Hinsetzen;

Vorbereitung auf die Mahlzeit;

beim Gang zu und von der Toilette.

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Passagiere mit geistiger Behinderung oder psychischen Störungen

Zur Sicherheit an Bord dürfen sich Passagiere mit geistiger Behinderung oder psychischen Störungen nicht in einer Art und Weise verhalten die die Sicherheit anderer Passagiere gefährdet.Andernfalls behalten wir uns das Recht vor die Beförderung des Passagiers zu verweigern.

Bitte informieren Sie unser Buchungsbüro in der Stadt des Abfluges beim Ticketerwerb, wenn der Passagier unter eine geistige Behinderung oder einer psychischen Störung leidet.

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Obergrenze für Personen mit Behinderung für verschiedene Flugzeugtypen

B737-700/800/8, A319/320, A321: Die Gesamtanzahl an Passagieren mit Sehbehinderung welche alleine reisen, Passagiere in Begleitung eines Assistenzhundes, Passagiere mit geistiger Behinderung oder psychischen Störungen, und Passagiere die in den Gängen der Kabine einen Rollstuhl benötigen liegt bei maximal 4.

B747, B777-200, B777-300ER, B787, A330/350: Die Gesamtanzahl an Passagieren mit Sehbehinderung welche alleine reisen, Passagiere in Begleitung eines Assistenzhundes, Passagiere mit geistiger Behinderung oder psychischen Störungen, und Passagiere die in den Gängen der Kabine einen Rollstuhl benötigen liegt bei maximal 6.

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