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Extra Sitzgepäck

Extra Sitzgepäck

Die folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, um den zusätzlichen Sitzgepäckservice erwerben zu können:

1. Sie müssen Ihre Anfrage bei der Reservierung oder beim Kauf Ihres Tickets einreichen und die entsprechende Gebühr bezahlen;

2. Zusätzliches Sitzgepäck, das in die Kabine gebracht werden soll, muss gemäß den Verpackungsanforderungen für normales Gepäck verpackt werden;

3. Das Gesamtgewicht des zusätzlichen Sitzgepäcks auf jedem Sitz darf 75 kg nicht überschreiten;

4. Gepäckstücke dürfen nicht mehr als 100 cm lang, 60 cm breit und 40 cm hoch sein;

Musikinstrumente, die als zusätzliches Sitzgepäck transportiert werden, dürfen einschließlich Verpackung nicht mehr als 140 cm lang, 50 cm breit und 40 cm hoch sein;

5. Die Ticket-Tarifklasse für das zusätzliche Sitzgepäck und den Passagier, der das zusätzliche Sitzgepäck mit sich führt, muss identisch sein.

Was Sie sonst noch wissen müssen

Zusätzliches Sitzgepäck darf keine Sitze in Notausgangsreihen belegen;

Musikinstrumente (einschließlich Verpackung), die als zusätzliches Sitzgepäck mitgeführt werden, dürfen nur auf dem Boden vor einem Fensterplatz abgestellt werden;

Die Sitzplätze für Sie und Ihr zusätzliches Sitzgepäck müssen nebeneinander liegen und dürfen nicht durch einen Gang getrennt sein;

Zusätzliches Sitzgepäck darf Passagiere nicht an einer Evakuierung bei einem Notfall hindern, den Blick durch die Kabinenfenster nach draußen einschränken oder Passagierhinweise sowie Ausstiegsschilder verdecken.