Überspringen zu Hauptinhalten

Bekanntmachung über das Verbot der Mitnahme von Flüssigkeiten für Passagiere auf Inlandsflügen

Bekanntmachung über das Verbot der Mitnahme von Flüssigkeiten für Passagiere auf Inlandsflügen

Um Passagiere und deren Eigentum zu schützen, hat die chinesische Zivilluftfahrtbehörde (CAAC) die Maßnahmen bezüglich der Mitnahme von Flüssigkeiten für Passagiere auf Inlandsflügen wie folgt angepasst:

1. Allen Passagieren auf Inlandsflügen ist die Mitnahme von Flüssigkeiten untersagt. Flüssigkeiten dürfen eingecheckt werden, wenn sie gemäß den einschlägigen Vorschriften der Zivilluftfahrt für die Beförderung verpackt sind.

2. Passagiere dürfen eine kleine Menge an Kosmetika für den persönlichen Gebrauch während der Reise mit sich führen, begrenzt auf einen Artikel pro Art von Kosmetika. Die Behältnisse für jeden Artikel dürfen ein Volumen von 100 ml nicht überschreiten und müssen sich in einer separaten Tasche befinden, damit sie kontrolliert werden können.

3. Passagiere aus Übersee, die an Flughäfen innerhalb Chinas auf Inlandsflüge umsteigen, dürfen zollfreie flüssige Güter nur in intakten, unbeschädigten und versiegelten transparenten Plastikbeuteln ins Land einführen und müssen einen Kaufnachweis vorlegen können. Auch diese Artikel müssen einer Sicherheitskontrolle unterzogen werden, bevor sie ins Land eingeführt werden.

4. Während des Flugs stellen die Fluggesellschaften Passagieren, die mit Kleinkindern reisen, kostenlos flüssige Milchprodukte zur Verfügung, wenn sie beim Kauf ihres Tickets einen Antrag bei der Fluggesellschaft stellen. Bei Diabetikern und Personen mit anderen Erkrankungen, die Medikamente in flüssiger Form mit sich führen müssen, müssen diese Gegenstände einer Sicherheitskontrolle unterzogen und während des Flugs der Besatzung zur Aufbewahrung übergeben werden.

5. Für Flüssigkeiten, die von Passagieren auf internationalen und regionalen Flügen mitgeführt werden, gelten weiterhin die entsprechenden Bestimmungen in der von der CAAC am 17. März 2007 herausgegebenen „Ankündigung von Beschränkungen für an Bord von zivilen Flugzeugen mitgeführte Flüssigkeiten“.

6. Passagiere haften weiterhin für verpasste Flüge und alle anderen Folgen, die sich aus der Verletzung der oben genannten Vorschriften ergeben.

Diese Bekanntmachung ist ab dem Datum der Veröffentlichung gültig.